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Bahnordnung Offroad


 

Bahnordnung des RC - Cars Wernigerode e.V.

 

 

Allgemeines

 

Jeder Fahrer, jede Begleitperson und jeder Besucher erkennt mit dem Betreten des Vereinsgeländes die aushängende Bahn-Ordnung des RC-Cars Wernigerode e.V. uneingeschränkt an. Alle Einrichtungen und

Gegenstände des RC-Cars Wernigerode e.V. sind pfleglich zu behandeln. Jeder hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt oder belästigt wird.

 

Haftung

 

Die Benutzung der RC-Car-Rennstrecke und aller Einrichtungen des RC-Cars Wernigerode e.V. erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Betrieb eines RC-Cars entstehen, haftet

jeder Fahrer/Eigentümer/Betreiber selbstschuldnerisch. Eine geeignete Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen vorzuweisen.

Bei Unfällen von Modellfahrzeugen untereinander gibt es grundsätzlich keine Haftungsverpflichtung zwischen den Fahrern. Der RC-Cars Wernigerode e.V. ist von jeglicher Haftung entbunden.

Kleinkinder sind grundsätzlich an der Hand zu führen und dürfen sich nur hinter dem Sicherheitszaun aufhalten. Die Rennstrecke und das Fahrerlager dürfen von Kleinkindern nicht betreten werden.

 

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung der Eltern auf das Gelände.

 

Jugendliche über 14 Jahre haben den Anordnungen der Vereinsmitglieder Folge zu leisten und dürfen die Bahn nur mit ausdrücklicher Erlaubnis betreten.

 

Eltern haften für ihre Kinder.

 

Nutzungsbedingungen der Rennstrecke und des Fahrerlagers

 

Die Benutzung der Bahn ist nur nach Entrichtung der Benutzungsgebühr (siehe Gebühren für Gastfahrer) an ein Vereinsmitglied und Eintragung in das Gastfahrerbuch gestattet.

Es dürfen ausschließlich ferngesteuerte Modell-Fahrzeuge (RC-Cars) eingesetzt werden, die sich in einem ordnungsgemäßem und technisch einwandfreiem Zustand befinden. Im Zweifel obliegt eine Benutzungsgenehmigung, oder auch der Ausschluss vom Fahrbetrieb, der Entscheidung eines Vereinsmitgliedes des RC-cars Wernigerode e.V. 

Die Strecke darf nur entgegen dem Uhrzeigersinn befahren werden. Das Befahren der Strecke ist nur vom Fahrerstand aus erlaubt. Auf dem Fahrerstand dürfen sich nur aktive Fahrer aufhalten.

Das Betreten der Strecke ist nur zur Bergung eines verunfallten Fahrzeuges gestattet. Dabei ist auf fahrende Autos zu achten und Rücksicht zu nehmen.

Bei Rennveranstaltungen ist das Tragen von Warnwesten für Streckposten und die Boxenhelfer verpflichtend. An Trainingstagen wird das Tragen von Warnwesten empfohlen.

Beim Laden von Akkus ist oberste Vorsicht geboten. Ladegeräte und Akkus sind nur unter Einhaltung der allgemein gültigen Vorschriften (siehe Bedienungsanleitungen) zu nutzen. Die Verwendung eines Schutzbeutels/LiPo-Safes ist Pflicht. Der LiPo-Safe muss während des Ladevorgangs geschlossen sein.

Arbeitsplätze und das Fahrerlager sind sauber und aufgeräumt zu verlassen. Dies gilt insbesondere auch bei Rennveranstaltungen.

Grundsätzlich ist die Benutzung der Anlage ist für Gastfahrer nur unter Aufsicht eines Vereinsmitgliedes des RC-Cars Wernigerode e.V. gestattet.

 

Gebühren für Gastfahrer

(Tagespreis)

 

Erwachsene: 10€                                         Kinder bis 16 Jahre: Frei

Jugendliche ab 16 Jahre: 5€

Die Gebühr ist entsprechend der oben aufgeführten Nutzungsbedingungen vor Benutzung der Rennstrecke zu entrichten. Bei Trainings- oder Rennabbruch, durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel schlechtes Wetter wie Starkregen, Sturm, etc., gibt es keinen Anspruch auf Erstattung. Ebenso ist eine Rückerstattung bei Ausschluss aus dem fahrbetrieb ausgeschlossen

 

 

 

 

Technik

 

Es dürfen nur behördlich zugelassene Quarze oder DSM- Systeme verwendet werden. Vor Inbetriebnahme des Senders ist der Nutzer verpflichtet, andere auf seine Frequenz hinzuweisen. Bei Frequenzdoppelbelegung muss eine Absprache erfolgen. Dies entfällt selbstverständlich bei 2,4Ghz Anlagen.

Sicherheitsrelevante Teile wie z.B. Schaumstofframmer müssen während der Fahrt montiert sein.  Das Fahren ohne Karosserie ist nicht zulässig.

Front- und Heckrammer aus Aluminium, oder anderen metallischen Materialien, sind unzulässig

Alle Schrauben am Unterboden des Fahrzeugs müssen in der Chassisplatte versenkt sein.

Es dürfen nur Fahrzeuge in den Maßstäben 1:10, 1;8 und 1:5 mit Elektro oder Verbrennungsmotoren verwendet werden, die sich in einem ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Zustand befinden.

Bei Großmodellen ab dem Maßstab 1.6 ist der Einbau eines Failsaves (Motorabschaltung per Fernbedienung möglich) Pflicht. Dieser muss vor Fahrtantritt einem Vereinsmitglied vorgeführt werden.

 

 

Handel und Verkauf

 

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist es Händlern untersagt, ohne Absprache mit dem Vorstand auf dem Vereinsgelände Geschäfte zu tätigen oder Mitglieder und Gäste diesbezüglich anzusprechen.

 

Parken

 

Das Parken von und Campen auf dem Vereinsgelände ist nur bei besonderer Genehmigung durch den Verein zulässig.

 

Müllordnung

 

Jeder ist zur Müllvermeidung aufgerufen. Defekte Karossen, Akkus, Batterien, leere Treibstoff- oder Öl- Kanister, Spraydosen und Sondermüll dürfen nicht auf dem Vereinsgelände entsorgt werden. Sonstiger Restmüll ist in den entsprechend dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

 

Hunde

 

Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Fahrerlager und Rennstrecke sind für Hunde generell gesperrt.

Für mitgebrachte Tiere aller Art wird keine Haftung übernommen

 

 

Vereinsmitglieder sind angehalten, Gastfahrer und Zuschauer auf diese Bahnordnung hinzuweisen und entsprechend ihrer Gültigkeit zu handeln.

 

 

Der Vorstand

 

 

 

 

Torsten Haberlag                        Patrick Dirrwald     

https://goo.gl/maps/T2D5JncaF1e5xweB6